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Laden Sie Ihr Angebot als PDF oder Foto hoch. Optional: Ihre Postleitzahl für die regionale Preiseinordnung. Keine Anmeldung, keine Kosten.
Die Prüfung erklärt jede Position in einfachen Worten, zeigt, was im Angebot fehlt, und nennt die Fragen, die Sie dem Betrieb stellen sollten. Vom Neubau bis zur Sanierung.
Kein Misstrauen, nur Vorsicht: Die Prüfung ist eine zweite Meinung – fair gegenüber dem Betrieb.
Beispiel. Ihr Ergebnis entsteht aus Ihrem Angebot.
Ihre Datei wird im Browser gelesen und nur zur Prüfung an die KI übergeben. Diese Seite speichert nichts. Das Gewerk wird automatisch erkannt.
Laden Sie das Angebot als PDF hoch oder als Fotos der Seiten.
Die Prüfung dauert meist unter einer Minute.
Am besten nur die Angebotsseiten hochladen – Datenblätter und Prospekte weglassen, das macht die Prüfung genauer.
Kontodaten, E-Mail-Adressen und Telefonnummern im Text werden vor der Übertragung automatisch ersetzt. Namen und Adressen nicht – wer möchte, schwärzt sie vorher. Bei Fotos gilt das nicht.
Für die regionale Preiseinordnung – Preise unterscheiden sich stark zwischen Stadt und Land.
Bitte genau 5 Ziffern eingeben oder das Feld leer lassen.
Zum Beispiel: Ist der Stundensatz üblich? Fehlt die Entsorgung? 0/500
Ihr Ergebnis erscheint hier. Lesen Sie es in Ruhe – und gehen Sie dann die nächsten Schritte an.
Sobald die Prüfung fertig ist, steht hier Ihr Ergebnis – meist nach weniger als einer Minute.
| Position | Grund | Einordnung |
|---|
Diese Einordnung gibt Ihnen eine Richtung für das Gespräch mit dem Betrieb. Sie ist kein Marktpreis und keine Preisempfehlung.
Ein Ergebnis ist erst dann etwas wert, wenn Sie damit etwas tun. Vier Schritte, die sich bewährt haben:
Die Preisspannen stammen aus unserer täglichen Praxis und jahrelanger Recherche; die KI gleicht Ihr Angebot damit ab. Sie sind eine Orientierung, keine tagesaktuellen Marktpreise für Ihr Objekt – und ersetzen kein Vergleichsangebot.
Die meisten Angebote sind in Ordnung, und die meisten Betriebe arbeiten sauber. Die Prüfung ist keine Anklage, sondern eine Vorsichtsmaßnahme: eine zweite Meinung, bevor Sie unterschreiben. Sie zeigt, wo etwas fehlt oder unklar ist, damit Sie es vorher klären können. Das spart Geld und Ärger – auf beiden Seiten. Ein klares Angebot bedeutet weniger Nachträge, weniger Diskussionen und eine Zusammenarbeit, die für Sie und den Betrieb gut ausgeht.
Kein Sachverständigen-Termin, kein tagelanges Warten. Angebot hochladen und in wenigen Minuten wissen, wo Sie nachfragen sollten.
Laden Sie Ihr Angebot als PDF oder Foto hoch. Optional: Ihre Postleitzahl für die regionale Preiseinordnung. Keine Anmeldung, keine Kosten.
Die KI gleicht Stundensätze, Materialaufschläge, Leistungsumfang und Klauseln mit Preisspannen aus der Praxis ab – in wenigen Minuten.
Score, Prüfbereiche und auffällige Positionen auf einen Blick – dazu konkrete Handlungsempfehlungen und fertige Fragen für den Betrieb. Fragen schicken, nachbessern lassen, vergleichen. Erst dann unterschreiben.
Ohne Registrierung. Ihr Angebot wird nicht gespeichert.
Stundensätze, Materialaufschläge und Pauschalen im Vergleich mit Preisspannen aus unserer täglichen Praxis – regional eingeordnet, wenn Sie Ihre PLZ angeben.
Ob Leistungen klar beschrieben sind – oder Spielraum für teure Nachträge bleibt.
Klauseln, Mengenannahmen und Abnahmeregelungen, die zu Mehrkosten führen können.
Sechs Bausteine, verständlich formuliert – so gehen Sie vorbereitet ins Gespräch mit dem Betrieb.
Das Vorhaben in wenigen Sätzen zusammengefasst, damit Sie das Angebot einordnen können.
Fehlende Positionen, unklare Mengen, vergessene Nebenleistungen wie Abnahme oder Entsorgung.
Typische Stolpersteine – aus der Praxis von Kalkulation und Bauleitung.
Einzelpreise, Summen, Mehrwertsteuer und Rabatte werden nachvollzogen.
Konkrete Fragen zum Kopieren – für die nächste E-Mail oder das Telefonat.
Jede Fachposition in Alltagssprache – inklusive Hinweis, wie Sie den Preis einordnen können.
Er beurteilt nicht die Qualität der Ausführung, nicht die Seriosität des Betriebs und ersetzt keine Rechtsberatung. Preise werden eingeordnet, nicht tagesaktuell bewertet. Für eine Wärmepumpe lohnt sich zusätzlich der kostenlose Angebotscheck der Verbraucherzentrale (Wartezeit einige Wochen).
Was in jedes Angebot gehört – egal ob Elektro, Bad oder Dach – und worauf Sie bei Wärmepumpe, Photovoltaik und Förderung besonders achten sollten.
Diese Punkte gelten für jedes Gewerk. Ein Angebot, das sie erfüllt, lässt sich nachrechnen, vergleichen und ohne böse Überraschungen beauftragen. Egal ob Elektro, Dach oder Bad: Ein vollständiges Angebot beschreibt genau, was gemacht wird, was es kostet und unter welchen Bedingungen – fehlt etwas, fragen Sie beim Betrieb nach.
Die häufigsten Fragen vor der Unterschrift – laienverständlich, mit den Paragrafen zum Nachschlagen. Zum Aufklappen antippen.
Ein Angebot nennt einen festen Preis; nehmen Sie es an, ist der Betrieb daran gebunden (§ 145 BGB). Ein Kostenvoranschlag ist eine fachkundige Schätzung („ca.“, „voraussichtlich“, „unverbindlich“); er darf überschritten werden.
Ist eine wesentliche Überschreitung zu erwarten – Faustregel aus der Rechtsprechung: mehr als 15 bis 20 Prozent –, muss der Betrieb Sie unverzüglich informieren; Sie dürfen dann kündigen und zahlen nur die bis dahin erbrachte Leistung (§ 650 BGB). Für KfW- und BAFA-Förderung brauchen Sie ein Angebot bzw. einen Vertrag mit Förderbedingung, kein Kostenvoranschlag.
Im Zweifel nein (§ 632 Abs. 3 BGB). Bezahlt wird er nur, wenn das vorher ausdrücklich vereinbart wurde; ein Satz in den AGB reicht dafür nicht.
Meist steht eine Frist drin, üblich sind vier bis sechs Wochen. Danach verfällt es. Fehlt die Frist, gilt es nur für eine angemessene Zeit – fragen Sie nach.
Festpreis: der Betrag steht. Pauschale: ein Preis für ein Leistungspaket – nur gut, wenn drinsteht, was enthalten ist. Einheitspreis: Preis je m², m oder Stück, abgerechnet nach Aufmaß nach den Arbeiten. Stundenlohn: nur mit geschätzter Stundenzahl oder Obergrenze; Anfahrtszeiten dürfen berechnet werden, wenn das vereinbart ist.
Abschläge sind erlaubt, aber nur für Leistung, die schon erbracht ist, mit nachvollziehbarer Aufstellung (§ 632a BGB). Faustregel aus der Praxis: mehr als 25 bis 30 Prozent bei Auftragserteilung ist erklärungsbedürftig; besser Abschläge nach Baufortschritt und ein Rest von etwa 10 Prozent nach Abnahme.
Beim Verbraucherbauvertrag (Neubau oder erheblicher Umbau aus einer Hand) dürfen Abschläge insgesamt höchstens 90 Prozent ausmachen, und Ihnen steht mit dem ersten Abschlag eine Sicherheit von 5 Prozent zu (§ 650m BGB).
Für Arbeiten am Gebäude haftet der Betrieb 5 Jahre für Mängel (§ 634a BGB), für sonstige Werkleistungen 2 Jahre. Steht „VOB/B“ im Angebot, gelten deren Regeln (4 Jahre) gegenüber Privatkunden nur, wenn die VOB/B wirksam vereinbart und ausgehändigt wurde – fragen Sie, ob 5 Jahre nach BGB vereinbart werden können [vom Betreiber prüfen].
Garantie ist etwas anderes: ein freiwilliges Versprechen, meist vom Hersteller – klären Sie, wer Garantiegeber ist und wer Aus- und Einbau zahlt.
Haben Sie den Vertrag bei sich zu Hause, am Telefon oder online geschlossen, können Sie 14 Tage ohne Angabe von Gründen widerrufen (§§ 312g, 355 BGB). Wurden Sie nicht belehrt, verlängert sich die Frist um zwölf Monate. Ausnahme: dringende Reparaturen, um die Sie selbst gebeten haben. Verlangen Sie den Start vor Fristende, zahlen Sie die bis dahin erbrachte Leistung.
Zusatzarbeiten nur schriftlich beauftragen – mit Grund, Menge und Preis. Beim Bauvertrag kann der Bauherr Änderungen anordnen; der Preis wird dann nach §§ 650b, 650c BGB angepasst.
Schlussrechnung erst nach Abnahme bezahlen und Mängel vorher schriftlich festhalten. Lohn-, Fahrt- und Materialkosten müssen einzeln stehen (auch für den Steuerbonus § 35a EStG: 20 Prozent der Arbeitskosten, bis 1.200 Euro im Jahr, nur mit Rechnung und Überweisung). Skonto nur, wenn es vereinbart ist.
Bei Streit: erst mit dem Betrieb sprechen, dann die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer – bevor es zum Anwalt geht.
Quellen: Verbraucherzentrale (Handwerker finden, 12/2025), Stiftung Warentest (test.de, Kostenvoranschläge), Finanztip (Angebot vs. Kostenvoranschlag, 02/2025), Handwerkskammer Düsseldorf, Deutsche Handwerks Zeitung, Verbraucherinformationssystem Bayern; §§ 145, 632, 632a, 634a, 650, 650b, 650c, 650m, 312g, 355 BGB; § 35a EStG. Keine Rechtsberatung. Stand: 30.09.2026
Was in ein gutes Angebot gehört, was es 2026 kostet und worauf Sie bei Förderung und Vertrag achten sollten.
Diese Positionen müssen drinstehen, was eine Wärmepumpe 2026 kostet, Förderung und fünf Nachtragsfallen.
Beitrag lesenPreise 2026, Einspeisevergütung und Solarspitzengesetz, Speichergröße, Warnzeichen und die Fragen an den Betrieb.
Beitrag lesenWarum die Reihenfolge über Ihr Geld entscheidet: Programme 2026, der Ablauf Schritt für Schritt und die häufigsten Fehler.
Beitrag lesenFür ein und dasselbe Haus reichen die Angebote von gut 20.000 bis über 60.000 Euro – und das billigere ist am Ende oft das teurere. Woran Sie ein vollständiges Wärmepumpen-Angebot erkennen, was 2026 üblich ist und wo Nachträge lauern.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat 160 echte Angebote für Luft-Wasser-Wärmepumpen in Einfamilienhäusern ausgewertet. Die Spanne reichte von rund 20.000 bis 63.000 Euro, der Durchschnitt lag bei etwa 36.000 Euro. Nur gut ein Viertel der Angebote war vollständig: Jedes zweite enthielt kein Fundament, jedes fünfte keinen hydraulischen Abgleich – obwohl der Voraussetzung für die Förderung ist. In gut einem Drittel fehlten die Elektroarbeiten ganz.
Was nicht im Angebot steht, kommt später als Nachtrag oder als zweite Rechnung eines anderen Betriebs. Die Auswertung beziffert diese „bauseits“-Positionen mit etwa 700 bis über 10.000 Euro. Der günstige Preis auf Seite 1 sagt also wenig – entscheidend ist, was alles enthalten ist.
Gehen Sie das Angebot Punkt für Punkt durch. Fehlt etwas, ist das kein Beinbruch – aber ein Grund nachzufragen, bevor Sie vergleichen oder unterschreiben.
Die folgenden Werte sind Orientierung, keine Preisliste: Sie stammen aus ausgewerteten Angeboten und Verbraucherinformationen (Verbraucherzentrale, ADAC), brutto, Einfamilienhaus, Stand 2026. Ihr Haus kann davon abweichen – ein Altbau mit Heizkörpertausch liegt höher als ein Neubau mit Fußbodenheizung.
Handwerkliche Stundensätze im Sanitär-Heizungs-Handwerk liegen 2026 netto meist zwischen 60 und 95 Euro, in Süddeutschland und Ballungsräumen eher am oberen Ende. Der Anteil von Montage und Lohn an den Gesamtkosten schwankt zwischen etwa 10 und 30 Prozent – auch daran erkennen Sie, ob ein Angebot Arbeit „vergessen“ hat.
Laden Sie Ihr Angebot hoch: Die Prüfung gleicht jede Position mit Spannen aus der Praxis ab, markiert auffällig hohe oder auffällig niedrige Posten und zeigt, welche der Punkte aus der Checkliste oben fehlen. Zum Angebots-Check
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen für den Heizungstausch (KfW-Programm 458). Für selbst genutzte Einfamilienhäuser gilt, Stand September 2026:
Die Reihenfolge entscheidet: Der Fachbetrieb oder ein Energie-Effizienz-Experte erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA). Sie schließen den Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung („gilt nur, wenn die Förderung zugesagt wird“). Dann stellen Sie – als Eigentümer selbst – den Antrag im Portal „Meine KfW“. Erst nach der Zusage darf der Betrieb anfangen. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als Vorhabenbeginn, und die Förderung ist weg. Alles Weitere steht im Beitrag Förderung richtig beantragen.
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Jetzt Angebot prüfenZum Nachlesen: Was in jedes gute Angebot gehört · Förderung richtig beantragen · Angebot für Photovoltaik
Quellen (Stand September 2026): Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Auswertung von 160 Wärmepumpen-Angeboten (2025) und Folgeauswertung (2026) · KfW, Merkblatt Heizungsförderung 458 und Pressemitteilung vom 21.07.2026 · Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zum Gebäudemodernisierungsgesetz · ADAC, „Wärmepumpe: Funktion, Kosten, Förderung“ (07/2026) · Bundesverband Wärmepumpe zu Fördervoraussetzungen · Handwerkskammer-Merkblatt Abschlagszahlungen. Alle Zahlen sind Orientierungswerte; maßgeblich sind die aktuellen Merkblätter von KfW und BAFA.
Solarstrom ist 2026 so günstig wie nie – und der Markt so unübersichtlich wie nie. Was in ein Angebot gehört, was eine Anlage kostet, welche Regeln seit dem Solarspitzengesetz gelten und welche Warnzeichen Sie kennen sollten.
Die Preise sind seit 2023 deutlich gefallen. Schlüsselfertig, mit Montage und ohne Umsatzsteuer (für Anlagen bis 30 Kilowatt-Peak gilt der Nullsteuersatz), bewegen sich Angebote für Einfamilienhäuser 2026 in diesen Spannen – kleine Anlagen sind je Kilowatt-Peak teurer als große:
Als Faustformel liefert ein Kilowatt-Peak in Deutschland 900 bis 1.100 Kilowattstunden im Jahr, im Süden mehr, bei Ost-West-Dächern 15 bis 20 Prozent weniger. Ohne Speicher nutzen Haushalte typischerweise 20 bis 30 Prozent des Stroms selbst, mit Speicher 50 bis 60 Prozent. Nach Rechnungen von co2online amortisiert sich eine Anlage ohne Speicher in etwa neun bis zehn Jahren. Ein Speicher sollte nicht größer sein als etwa 1 bis 1,5 Kilowattstunden je Kilowatt-Peak – mehr bringt kaum zusätzlichen Eigenverbrauch, kostet aber.
Ein gutes Angebot listet Einzelpositionen mit Hersteller und Typ auf – keine Pauschale „PV-Komplettanlage 10 kWp“. Prüfen Sie diese Punkte:
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Jetzt Angebot prüfenZum Nachlesen: Was in jedes gute Angebot gehört · Förderung richtig beantragen · Angebot für eine Wärmepumpe
Quellen (Stand September 2026): Bundesnetzagentur, EEG-Fördersätze für Solaranlagen · Verbraucherzentrale, „EEG: Was heute für Photovoltaikanlagen gilt“ und Checkliste Photovoltaik (VZ NRW) · Bundesverband Solarwirtschaft, FAQ Solarspitzengesetz · Bundesministerium der Finanzen, FAQ Nullsteuersatz Photovoltaik · co2online, Photovoltaik-Kosten und PV-Ertrag (2026) · HTW Berlin, Stromspeicher-Inspektion 2026 und Unabhängigkeitsrechner · Fraunhofer ISE, „Aktuelle Fakten zur Photovoltaik“ (08/2026) · Bundestag, Gesetzentwurf EEG-Novelle (Drucksache 21/7867) · BGH, Urteil VII ZR 348/13 zur Gewährleistung. Alle Zahlen sind Orientierungswerte.
Wer den Auftrag unterschreibt, bevor der Förderantrag gestellt ist, verliert den Zuschuss – ohne Ausnahme und ohne Heilung. Welche Programme es 2026 gibt, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen und welche Fehler am häufigsten Geld kosten.
Der Förderantrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt sein. Vorhabenbeginn ist der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags mit dem Betrieb – nicht erst der erste Hammerschlag. Erlaubt ist nur ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung: Er gilt erst, wenn die Förderung zugesagt ist. Diese Klausel muss von Anfang an im Vertrag stehen; sie später einzufügen, ist förderschädlich. Ein Kostenvoranschlag reicht für den Förderantrag nicht – Sie brauchen ein Angebot beziehungsweise einen Vertrag mit Förderbedingung.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG); das Gebäudemodernisierungsgesetz hat Ende Juli 2026 das Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Viele ältere Ratgeber nennen deshalb überholte Zahlen. Das gilt jetzt, Stand September 2026:
Der Zuschuss kommt erst nach der Umsetzung und dem Nachweis – bei der KfW meist ein bis drei Monate nach der Bestätigung, beim BAFA vier bis acht Wochen nach vollständigem Verwendungsnachweis. Sie müssen die Rechnung also vorfinanzieren. Dafür gibt es den Ergänzungskredit, bei Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro mit vergünstigtem Zins.
Angebot bekommen? Preislot zeigt, ob die Positionen für die Förderung sauber getrennt sind.
Jetzt Angebot prüfenZum Nachlesen: Was in jedes gute Angebot gehört · Angebot für eine Wärmepumpe · Angebot für Photovoltaik
Quellen (Stand September 2026): KfW, Merkblatt Heizungsförderung 458 (Stand 09/2026), Merkblatt Ergänzungskredit 358/359, Merkblatt 261 · BAFA, Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung, Fachplanung), Informationen für Antragstellende · Richtlinie BEG EM vom 17. Juli 2026 · Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zum Gebäudemodernisierungsgesetz · Bundesverband Wärmepumpe zur Bedingungsklausel im Handwerkervertrag · Bayerisches Landesamt für Steuern zu § 35c EStG · Verbraucherzentrale zur Heizungsförderung. Förderbedingungen ändern sich; maßgeblich sind die aktuellen Merkblätter von KfW und BAFA.
Kurze, ehrliche Antworten zur Prüfung – was sie kann und was nicht.
Nichts. Es gibt keine Registrierung und kein Abo.
Ihr Angebot wird in Ihrem Browser gelesen und nur für diese eine Prüfung an die KI übertragen. Es wird nicht gespeichert, nicht weitergegeben und nicht zum Training genutzt. Kontodaten, E-Mail-Adressen und Telefonnummern werden vorher automatisch ersetzt. Von der Postleitzahl gehen nur die ersten drei Ziffern mit. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Ja. Das Angebot wurde Ihnen gemacht, Sie dürfen es prüfen lassen – wie bei einem Bekannten, der sich damit auskennt. Ausnahme: Sie haben ausdrücklich eine Geheimhaltung unterschrieben. Ein Vertraulichkeitsvermerk auf dem Angebot ist meist eine Bitte, keine Vereinbarung.
Alle gängigen Gewerke bei Neubau und Sanierung. Das Gewerk wird automatisch erkannt – auch Angebote mit mehreren Gewerken.
Nicht verbindlich. Die Prüfung ordnet Stundensätze, Aufschläge und Pauschalen anhand von Preisspannen aus unserer Praxis ein und zeigt auffällige Positionen. Ob ein Preis für Ihr Haus angemessen ist, hängt auch von Bestand, Zugänglichkeit und Region ab – das kann keine Prüfung aus der Ferne abschließend beurteilen.
Verlässlich vergleichen Sie Preise mit zwei bis drei Angeboten mit gleichem Leistungsumfang.
Nein. Die Prüfung bewertet nicht den Betrieb, sondern macht das Angebot verständlich und zeigt offene Punkte. Ein Betrieb, der ein sauberes Angebot schreibt, hat davon nichts zu befürchten – im Gegenteil: Klare Fragen vorab ersparen beiden Seiten Diskussionen später. Viele Betriebe ergänzen fehlende Punkte gern, wenn man sachlich danach fragt.
Handwerkerpreise unterscheiden sich deutlich zwischen Großstadt und Land und zwischen Regionen. Mit der PLZ werden die Spannen passender eingeordnet. Die Angabe ist freiwillig und wird nicht gespeichert.
Aus der Praxis. Wir arbeiten seit Jahren täglich mit Angeboten, Kalkulationen und Nachträgen und haben daraus Spannen für Stundensätze, Material und typische Leistungen zusammengetragen – ergänzt um Recherche zu veröffentlichten Baupreisen und regionalen Unterschieden. Die KI erfindet keine Preise: Sie gleicht die Positionen Ihres Angebots mit diesen Spannen ab und formuliert das Ergebnis verständlich.
Tagesaktuelle Marktpreise für Ihr konkretes Objekt sind das nicht. Nehmen Sie die Spannen als Orientierung und holen Sie mindestens ein Vergleichsangebot ein.
Ein Angebot nennt einen festen Preis, an den der Betrieb gebunden ist, sobald Sie es annehmen. Ein Kostenvoranschlag ist eine fachkundige Schätzung („ca.“, „voraussichtlich“) und darf überschritten werden – wird es deutlich teurer, muss der Betrieb Sie vorher informieren. Für KfW- und BAFA-Förderung brauchen Sie ein Angebot beziehungsweise einen Vertrag mit Förderbedingung. Mehr dazu im Ratgeber.
Nein. Die Prüfung ist eine Orientierungshilfe. Sie ist keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und kein Gutachten. Die KI kann Fehler machen – klären Sie offene Punkte deshalb immer direkt mit dem Betrieb.
PDF-Dateien (bis 15 MB pro Datei) und Fotos im Format JPG oder PNG. Eingescannte PDFs ohne Textebene werden als Bilder gelesen.
Meist unter einer Minute. Bei langen Angeboten kann es länger dauern.
Kopieren Sie die Fragen und schicken Sie sie an den Betrieb. Warten Sie die Antworten ab, holen Sie ein Vergleichsangebot ein und entscheiden Sie dann.
Nein. Die Prüfung läuft nur zwischen Ihnen und dieser Seite. Wir nehmen keinen Kontakt zu Betrieben auf und geben nichts weiter. Ob Sie die Fragen an den Betrieb schicken, entscheiden Sie.
Gar nicht. Die Seite ist ein Projekt aus der Praxis, keine Firma: keine Provisionen, keine Vermittlung an Betriebe, kein Verkauf von Kontaktdaten, keine Werbung, kein Bezahlbericht. Wir tragen die Kosten der KI-Prüfung selbst.
Zwei Freunde aus der Baupraxis. Der eine ist Ingenieur für Technische Gebäudeausrüstung und plant Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro für Wohn- und Gewerbegebäude. Der andere ist Handwerksmeister im Elektrohandwerk und seit über zehn Jahren in Bauleitung, Projektleitung, Kalkulation und Nachtragsprüfung tätig – er schreibt und prüft also selbst täglich Angebote.
Wir haben oft genug erlebt, wie Bauherren Angebote unterschreiben, die sie nicht wirklich verstehen – und später für Nachträge zahlen, die sich hätten vermeiden lassen. Daraus ist Preislot entstanden: als Feierabendprojekt, unabhängig, ohne Vermittlung an Betriebe und ohne Werbung. Die Preisspannen stammen aus unserer täglichen Arbeit und jahrelanger Recherche; die KI gleicht Ihr Angebot damit ab und erklärt das Ergebnis in einfachen Worten.
Ihre Frage war nicht dabei? Schreiben Sie uns.
Bereit? Die Prüfung ist kostenlos und dauert meist unter einer Minute.
Jetzt Angebot prüfenDie grauen Absätze sind eine Vorlage zum Prüfen und Anpassen – keine Rechtsberatung. Vor dem Livegang jeden Absatz mit [vom Betreiber prüfen] kontrollieren und die Platzhalter ersetzen.
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